Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Architekten- und Ingenieurgesellschaften sowie von Bauherren und Investoren bei der Gestaltung und Durchführung von Architekten- und Ingenieurverträgen. Darüber hinaus verfügen wir über profunde Kenntnisse im Gebiet der Projektsteuerungsverträge.

Sämtliche Einsatzformen, vom Generalplaner bis zum Fachplaner, werden von uns konzipiert, begleitet und falls nötig im Rechtsstreit vertreten. Dabei wird ein gestalterisch und ökonomisch optimales Ineinandergreifen der an der Planung Beteiligten erreicht. 

Wir berücksichtigen einschlägige preisrechtliche Vorgaben der HOAI, aktuelle Tendenzen wie das “Building Information Modeling” (BIM) und beziehen die aktuelle Rechtsprechung auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts mit ein.

Dabei sind uns nicht nur übliche Planungsinhalte der Gebäude-, Tragwerks- oder Haustechnikplanung bestens vertraut, sondern auch Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Mit unserem hohen Spezialisierungsgrad sind wir in der Lage, sämtliche Architekten- und Ingenieurrechtsfragen einer pragmatischen und rechtssicheren Lösung zuzuführen.