Thomas Huber ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät und vertritt er Mandanten gerichtlich und außergerichtlich auf den Gebieten des privaten Baurechts und des Architekten- und Ingenieurrechts, insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Werklohn- und Honorarforderungen, Nachträgen und Mängelansprüchen. Thomas Huber verfügt über langjährige Erfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung bei der Errichtung und Sanierung großer Handelsimmobilien.
- Universität Regensburg
- Referendariat beim Landgericht Regensburg
- 1998–2001 Rechtsanwalt in Wirtschaftsrechtskanzlei, Mainz
- 2001–2009 Rechtsanwalt bei Staatz & Coll., Mainz
- 2009–2014 Rechtsanwalt bei Lotz & Partner, Frankfurt
- 2015–2017 Rechtsanwalt bei AGS Legal, Frankfurt
- Seit 2017 bei KNH Rechtsanwälte
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2010